Schadstoffsanierung-Asbestsanierung
Als zertifizierter Fachbetrieb
demontieren und entsorgen wir alle Arten von Schadstoffbelastete Materialien wie: - Asbest - KMF (Miwo) - PAK (Teerhaltige Pappe/Kork) - Polystirol- Dämmung
Hierfür verfügen wir über die entsprechenden Genehmigungen nach:
TRGS 519 / 521 / 524 / BGR 128
Erhebliches Risiko durch freigesetzte Fasern
Lange Zeit galt Asbest, eine natürliche Mineralfaser, als Nonplusultra der Brandschutzmaterialien. Bis sich herausstellte, dass freigesetzte Fasern durch Einatmen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die Verwendung von Asbest war vielfältig. Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest in Deutschland verboten, seit 1993 besteht grundsätzliches Asbestverbot. EU-weit sind sämtliche Asbestprodukte seit 2005 verboten. Eine Sanierung ist insbesondere notwendig, wenn schwach gebundener Asbest verwendet wurde oder sonstige Asbestprodukte im Rahmen von Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsarbeiten an baulichen und technischen Anlagen freigesetzt werden können.
Umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen
Für die Sanierung von Asbest gelten umfangreiche Sicherheits- und Verhaltensregeln entsprechend der TRGS 519. Abgesehen von wenigen Ausnahmen gilt, dass Arbeitsbereiche, in denen saniert wird, grundsätzlich von der übrigen Umgebung abgeschottet sein müssen. Der Zugang des Personals in den sogenannten „Schwarzbereich“ erfolgt über Schleusen, die mit Dekontaminationsduschen ausgestattet sind. Im Schwarzbereich herrscht Unterdruck, zugleich erfolgt ein intensiver Luftaustausch, um eine Freisetzung von Fasern in die nicht-kontaminierte Umgebung, den „Weißbereich“ zu verhindern. In Abhängigkeit der Faserkonzentration im Schwarzbereich sind Atemschutzmasken und Schutzanzüge verschiedener Schutzstufen zu tragen. Die Entsorgung von Asbestrückständen erfolgt in speziell gekennzeichneten Behältnissen.